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Nominalbetrag

Der Nominalbetrag ist eine wichtige Größe bei der Vergabe von Krediten. Ausgehend von dieser Größe erfolgt die Berechnung von Gebühren und Zinsen. Gleichzeitig kommt es aufgrund der Differenz zum Auszahlungsbetrag immer wieder zur Verwirrung.
Besonderheiten
  • Grundlage von Krediten
  • ungleich Auszahlungsbetrag
  • auch im Aktienwesen
  • nicht anpassbarer Wert
Das Wichtigste zusammengefasst
  • Der Nominalbetrag ist die wichtigste Kennzahl bei der Kreditvergabe. Er bildet die Grundlage für die Berechnung der Kosten, Gebühren und Zinsen.
  • Der Auszahlungsbetrag kann deutlich geringer ausfallen als der Nominalbetrag.
  • Neben dem Kreditwesen findet der Nominalbetrag auch Verwendung bei Zahlungsmittel und auf dem Aktienmarkt.

Nominalbetrag bei Darlehen

Der Nominalbetrag ist ausschlaggebend für alle anderen Werte wie Zinsen oder Gebühren. Er ist auch als Nennwert bekannt und bezeichnet den Betrag, der zur Berechnung der Kreditzinsen herangezogen wird.

Der Nominalbetrag ist nicht zu verwechseln mit dem Auszahlungsbetrag. Dieser fällt in der Regel geringer aus, da noch Gebühren und andere Kosten vom Nominalbetrag abgezogen werden. Zudem kann das sogenannte Disagio – eine Form der Vorauszahlung auf Zinsen und Kreditkosten – den Auszahlungsbetrag verringern. Daher spricht man manchmal auch von Nominalschuld oder Darlehensnominalbetrag.

Die Rückzahlung umfasst ungeachtet der Auszahlungssumme den gesamten Nominalbetrag inklusive der Zinsen.

Vorsicht bei der Kreditaufnahme

Meist nennen Kreditnehmer*innen eine Summe als Höhe des Wunschkredites, die dann seitens der Bank als statthaft erklärt wird. Berücksichtigen sie allerdings nicht, dass der Auszahlungsbetrag deutlich geringer ausfallen kann, sind unter Umständen finanzielle Engpässe bei der Finanzierung die Folge. Die Differenzabweichung fällt vor allem bei Immobiliendarlehen durch Notargebühren und andere rechtliche Bedingungen sehr deutlich aus.

Entsprechend ist es wichtig, sich stets über den Unterschied bewusst zu sein und gegebenenfalls den Auszahlungsbetrag zu ermitteln. Aufschluss bietet auch der Kreditvertrag, in dem der Auszahlungsbetrag ebenfalls schriftlich festgehalten ist.

Veränderung des Nominalbetrags

Der Nominalbetrag kann unabhängig von allen Anpassungen im späteren Verlauf des Kredits nicht mehr verändert werden, d. h. er ist eine statische Größe. Der Gesetzgeber spricht hier von einem Wert, der seiner Natur her nicht anpassbar ist. Allerdings gibt es einige wenige Ausnahmen.

Aufstockungskredit

Reicht die ursprüngliche Kreditsumme nicht aus und wird ein Aufstockungskredit benötigt, wird die Summe auf den alten Nominalbetrag aufgeschlagen. So bildet die Summe einen neuen Nominalbetrag, der sich allerdings durch unterschiedliche Zinssätze auszeichnen kann., wenn dafür ein eigener Kreditvertrag für den Aufstockungskredit abgeschlossen wird. Eine Verringerung dessen kann hingegen ausschließlich durch die Tilgung des Kunden oder der Kundin erreicht werden, nicht aber durch eine Veränderung des Nominalbetrags.

Korrekturen

Weitere Anpassungen des Nominalbetrags können erforderlich sein, wenn er fehlerhaft war und korrigiert werden muss oder es abweichende Regelungen über die Rückzahlung gibt, durch die er seine Bedeutung als ausschlaggebender Faktor verliert. In der Praxis ist das jedoch nur selten der Fall.

Was ist ein abweichender Nominalbetrag?

Kann ein Kredit nicht wie vereinbart bedient werden, entstehen unter Umständen Mahngebühren und Verzugszinsen. Diese fließen nicht dem Auszahlungsbetrag, sondern dem Nominalbetrag zu, wodurch sich dessen Höhe verändern kann. Das ist allerdings nur der Fall, wenn der Kredit nicht vorher von der Bank gekündigt oder an eine andere Bank veräußert wird – was in der Praxis ebenfalls nur selten vorkommt.

Nominalbetrag außerhalb des Kreditwesens

Auch außerhalb des Kreditwesens wird der Nominalbetrag genutzt, um den Wert auf einem Wertpapier oder einem Zahlungsmittel zu beschreiben. Bei einem Geldschein ist das beispielsweise die aufgedruckte Summe. Diese stimmt nicht unbedingt mit dem tatsächlichen Wert überein. Das wird z. B. an Sammlermünzen deutlich, auf denen ein Betrag aufgedruckt ist, während der Verkaufspreis deutlich höher ist.

Bei Aktien muss der Nominalbetrag laut Aktiengesetz mindestens bei einem Euro liegen. Die Berechnung erfolgt hier aus dem Grundkapital einer Firma / die Anzahl der ausgegebenen Aktien.

Weiterführendes

So funktionieren Kredite – einfach erklärt:

Finanztipps zur Baufinanzierung:

Die IHK Düsseldorf gibt Tipps zur Vorbereitung auf das Kreditgespräch:

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